Informations- und Auftaktveranstaltung "Die neue Mantelverordnung im Saarland"
Mit der Zustimmung des Bundesrates und der Verkündung im Bundesgesetzblatt konnte im Juli 2021 der langjährige Diskussions- und Rechtsetzungsprozess zur
sogenannten Mantelverordnung abgeschlossen werden. Wesentliche Bestandteile der Verordnung sind die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und die Novellierung der Bundes-Bodenschutzund Altlastenverordnung (BBodSchV). Das gesamte Paket
tritt nun am 1. August 2023 in Kraft. Mit der ErsatzbaustoffV werden Anforderungen an Hersteller, Inverkehrbringer und Verwender mineralischer Ersatzbaustoffe
sowie für deren Einsatz in technischen Bauwerken erstmals bundeseinheitlich geregelt. Die neuen Regelungen haben Veränderungen gegenüber der bisherigen Praxis
zur Folge und erfordern daher eine Sensibilisierung und Information sowohl der Wirtschaftsakteure als auch der Vollzugsbehörden.
Am 29. März 2022 fand dazu eine Info- und Auftaktveranstaltung im Ausbildungszentrum Bau in hybrider Form statt. Weitere Veranstaltungen werden folgen.